Früh erkennen. Gezielt handeln. Gesund bleiben.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiger Bestandteil eines modernen Gesundheitsmanagements im Unternehmen. Es hilft dabei, Mitarbeitende nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und Arbeitsunfähigkeit dauerhaft zu vermeiden.
Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Mitarbeiter, dem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt Lösungen zu entwickeln, um die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern.
Unsere Praxis unterstützt Sie kompetent in allen Phasen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements –
von der Analyse bis zur erfolgreichen Wiedereingliederung.
im gesamten BEM-Prozess
und Begleitung aller Beteiligten
und Analyse der Arbeitsplatzbelastungen
und zu möglichen Arbeitsplatzanpassungen
zur Vermeidung zukünftiger Ausfälle
für nachhaltigen Erfolg
Unser gemeinsames Ziel ist die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit, die Förderung der Gesundheit und die Sicherung des Arbeitsplatzes.
Ein erfolgreiches BEM stärkt nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern reduziert auch Fehlzeiten und steigert die Motivation im Team.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein vertraulicher Prozess. Alle medizinischen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Unsere Praxis garantiert die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und eine offene, wertschätzende Kommunikation.
Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengefasst – klar, verständlich und auf einen Blick.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Mitarbeitenden nach längerer Krankheit hilft, wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit dauerhaft zu sichern und zukünftige Erkrankungen zu vermeiden.
Ein Anspruch auf BEM besteht, sobald Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen und individuelle Lösungen zu finden.
Im BEM-Gespräch analysieren Arbeitgeber, Beschäftigte und – auf Wunsch – Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsarzt mögliche Belastungsfaktoren. Anschließend werden Maßnahmen wie stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzanpassungen oder ergonomische Verbesserungen geplant.
Ein professionelles BEM reduziert das Risiko erneuter Erkrankungen, erleichtert die Rückkehr in den Job und verbessert langfristig die Gesundheit der Mitarbeitenden. Unternehmen profitieren durch geringere Ausfallzeiten, höhere Produktivität und ein gesundes Arbeitsumfeld.
Ja. Alle Informationen im BEM unterliegen dem strengen Datenschutz. Gesundheitsdaten werden nur mit schriftlicher Zustimmung weitergegeben und ausschließlich für das Wiedereingliederungsverfahren genutzt.