Verlässliche Betreuung. Solide Basis. Gesunde Mitarbeiter.
Die arbeitsmedizinische Basisversorgung bildet die Grundlage für Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit in jedem Unternehmen. Als erfahrener Betriebsarzt unterstützen wir Sie bei der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und setzen den Arbeitsschutz praxisnah, effizient und zukunftsorientiert um.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen jeder Größe und Branche – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern. Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, Risiken frühzeitig zu erkennen und krankheitsbedingte Ausfallzeiten nachhaltig zu reduzieren.
Die arbeitsmedizinische Basisbetreuung umfasst alle zentralen Leistungen zur Sicherstellung von Gesundheit, Sicherheit und Rechtssicherheit im Unternehmen. Wir begleiten Sie dabei strukturiert, praxisnah und gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Regelmäßige Begehungen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen und zur Ableitung von Verbesserungen.
Teilnahme und fachliche Unterstützung bei Arbeitsschutzausschusssitzungen im Unternehmen.
Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie Erstellung arbeitsmedizinischer Stellungnahmen.
Unterstützung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen und der nachhaltigen Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Beratung zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung.
Dokumentation aller arbeitsmedizinischen Maßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 2.
Fordern Sie über unser Kontaktformular ein unverbindliches Gespräch an und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort!
Unsere Betreuung ist individuell abgestimmt und unterstützt Unternehmen zuverlässig im laufenden Betrieb.
Ob Handwerksbetrieb, Dienstleister oder Großkonzern – wir passen unsere Betreuung individuell an die Anforderungen Ihrer Branche und Betriebsgröße an.

Kurze Wege, schnelle Entscheidungen – in kleinen Betrieben zählt persönlicher Kontakt. Wir bieten praxisnahe Lösungen, die ohne großen Verwaltungsaufwand umsetzbar sind.

Sicherheit und Prävention stehen hier im Vordergrund. Wir unterstützen Sie bei Gefährdungsbeurteilungen, Vorsorgen und Arbeitsschutzmaßnahmen – zuverlässig und effizient.

Ergonomie, mentale Gesundheit und Bildschirmarbeitsplätze sind zentrale Themen. Mit gezielter Beratung fördern wir Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Arbeitsalltag.

Strukturierte Prozesse, klare Kommunikation und digitale Lösungen – wir integrieren uns reibungslos in bestehende Strukturen und bieten flexible Betreuungskonzepte.
Gesunde Mitarbeitende sind das Herz jedes erfolgreichen Unternehmens. Mit unserer arbeitsmedizinischen Betreuung unterstützen wir Sie dabei, Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit nachhaltig zu fördern.
Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengefasst – klar, verständlich und auf einen Blick.
Die arbeitsmedizinische Basisbetreuung umfasst alle grundlegenden Aufgaben, die der Betriebsarzt zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz übernimmt. Dazu gehören Betriebsbegehungen, Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen, ASA-Teilnahmen und die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu Gesundheitsthemen.
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen mit Beschäftigten verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Für kleinere Betriebe bestehen jedoch vereinfachte Modelle nach DGUV Vorschrift 2, bei denen die Betreuung bedarfsorientiert erfolgt.
Die Basisbetreuung umfasst die allgemeinen, regelmäßigen Aufgaben des Betriebsarztes.
Die betriebsspezifische Betreuung hingegen beinhaltet zusätzliche Leistungen, die sich aus besonderen Gefährdungen oder individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens ergeben – z. B. spezielle Vorsorgen oder Projektberatungen.
Eine professionelle arbeitsmedizinische Betreuung kann krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren, verbessert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und stärkt die Arbeitssicherheit. Langfristig führt dies zu höherer Produktivität, weniger Fluktuation und geringeren Kosten.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Sie gehören zu den gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes und sind eine Investition in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden.
Nach einem Erstgespräch und einer Bestandsaufnahme Ihrer betrieblichen Situation wird ein individueller Betreuungsplan erstellt. Dieser legt fest, welche Maßnahmen regelmäßig erfolgen und welche Themen aktuell besonders relevant sind.
Nein. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber erhält keine Informationen über Diagnosen, Laborwerte oder Untersuchungsergebnisse.
Nach Abschluss einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung.
Diese Bescheinigung bestätigt lediglich, dass die Vorsorge stattgefunden hat und enthält den Hinweis auf den nächsten empfohlenen Vorsorgetermin.
Aussagen zu möglichen gesundheitlichen Einschränkungen oder Befunden werden dabei nicht mitgeteilt.
Die erhobenen Gesundheitsdaten bleiben streng vertraulich und werden ausschließlich beim Betriebsarzt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, § 203 StGB) aufbewahrt.